Niedersachsen klar Logo

Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt (ehem. mittlerer Dienst)

Die Justizvollzugsfachwirte/innen sind Beamter/innen in der Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt und sind tätig im Justizvollzugs- und Verwaltungsdienst und im Werkdienst.

Sie sind zum Tragen von Dienstkleidung verpflichtet und werden überwiegend im Wechselschichtdienst eingesetzt.

Der Justizvollzugs- und Verwaltungsdienst ist vielseitig und verantwortungsvoll. Er erstreckt sich auf Kontroll-. Durchsuchungs-, Sicherungs-, Behandlungs-, Betreuungs-, Ordnungs-, Verwaltungs-, Versorgungs- und Werkdienstaufgaben. Dabei sind die Gefangenen insbesondere bei der Arbeit, bei der Ausübung von Sport und während der Freizeit zu betreuen, zu beaufsichtigen und soweit erforderlich anzuleiten.

Ein zeitgemäßer Justizvollzug soll die Gefangenen und Sicherungsverwahrten sicher zum Schutz der Allgemeinheit unterbringen und sie befähigen, nach ihrer Strafverbüßung ein Leben ohne Straftaten zu führen. Hier haben die Beamtinnen und Beamten des Justizvollzugsdienstes große Verantwortung. Sie sind Ansprechpartner für die Gefangenen, sowohl für Fragen des Vollzugs und der Verwahrung, als auch in persönlichen Angelegenheiten.

Der Vollzugsalltag stellt hohe Anforderungen an die Fähigkeiten der Beamten/innen dieser Laufbahngruppe. Neben einem guten Allgemein- und Fachwissen benötigt der Beamte / die Beamtin soziales Verständnis, geistige Beweglichkeit, persönliche Initiative, Überzeugungskraft, Ausgeglichenheit und Toleranz.

Der/ Die Justizvollzugsfachwirt/in wird u.a. eingesetzt :


Zwei Personen auf dem Flur   Bildrechte: JVA Rosdorf

im Stations- und Betreuungsdienst

  • Beteiligung bei der Aufnahme und Entlassung der Gegangenen

  • Mitwirkung an der Behandlung, Beurteilung und Prüfung bei Vollzugslockerungen

  • Versorgung der Gefangenen

  • sichere Unterbringung der Gefangenen

  • Sorge für Ordnung und Sauberkeit in allen Räumen

  • und vieles mehr

Betrieb  

im Werkdienst

  • die Leitung von Arbeitsbetrieben

  • die Anleitung der Gefangenen in den Betrieben

  • die Koordination der Arbeitsabläufe

  • die Teilnahme an Behandlungskonferenzen

  • die Wartung und Überwachung der techn. Anlagen der Anstalt

  • und vieles mehr

silberner VW Bus vor offener Tuer   Bildrechte: JVA Rosdorf

im Aus- und Vorführdienst

  • Vorführen zu Gerichtsverhandlungen

  • Ausführen zur medizinischen Versorgung

  • Verlegungen von Gefangenen

  • und vieles mehr

Blick in die Gefangenenküche   Bildrechte: JVA Rosdorf

im Funktionsdienst

  • die Zubereitung von Speisen für die Gefangenen

  • die Verwaltung und die Ausgabe von Gefangenenbekleidung und Lagerungsgegenständen

  • die Verwaltung der persönlichen Habe der Gefangenen

  • die Beschäftigung in den Werkbetrieben der jeweiligen Anstalt

  • die Betreuung technischer Anlagen und Systeme

  • und vieles mehr

ein Mann stellt sich zum Haftantritt   Bildrechte: JVA Rosdorf

im Pfortendienst

  • Personenkontrolle mein Betreten und Verlassen der Anstalt

  • Kontrolle der ein- und ausfahrenden Kfz

  • und vieles mehr


Spielecke im Besuchsbereich   Bildrechte: JVA Rosdorf

im Besuchsdienst

  • Koordination von Besuchsterminen

  • Kontrolle von Besuchern

  • Überwachung von Besuchen

  • und vieles mehr

Darüber hinaus werden die Beamtinnen und Beamten des allgemeinen Justizvollzugsdienstes im Sicherheitsdienst, medizinischen Dienst, dem Fachbereich Behandlung oder in verschiedenen Verwaltungsbereichen (Fachbereich Personal u. Organisation, Fachbereich Finanzen und Versorgung mit den Bereichen Zahlstelle, Vollzugsgeschäftsstelle oder auch dem Fachbereich Bau/Technik) eingesetzt.

Die umfassende Ausbildung erfolgt in den Justizvollzugsanstalten und dem Bildungsinstitut des niedersächsischen Justizvollzuges. Sie dient dazu, vielseitig einsetzbare Beamte/innen auszubilden, die sich der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verpflichtet fühlen und die nach ihrer Persönlichkeit sowie nach ihren allgemein fachlichen Kenntnissen und Fähigkeiten die Aufgaben des allgemeinen Vollzugsdienstes selbstständig unter den besonderen Bedingungen des Justizvollzuges wahrnehmen zu können.

Ausbildungsablauf
Die Ausbildung zur Justizvollzugsfachwirtin oder zum Justizvollzugsfachwirt erfolgt im Rahmen eines 2-jährigen Vorbereitungsdienstes in Theorie und Praxis.Die Ausbildung gliedert sich wie folgt:
  • 1 Monat Einführungszeit in der Einstellungsbehörde (Stammdienststelle)
  • 4 Monate Grundlehrgang in fachtheoretischer Ausbildung am Bildungsinstitut
  • 15 Monate praktische Ausbildung in Justizvollzugsanstalten
  • 4 Monate Fachlehrgang mit anschließender Laufbahnprüfung im Bildungsinstitut

Anforderungsprofil

Die Vollzugsarbeit stellt hohe Anforderungen an die Fähigkeiten der Beamtinnen und Beamten. Erwartet werden: 
  • Gute Allgemeinbildung
  • Soziale Kompetenz
  • Kommunikations-, Konflikt-, Kooperations-, Team- und Durchsetzungsfähigkeit
  • Persönliche Kompetenz
  • Konzentrations-, Beobachtungs- und Belastungsfähigkeit

Einstellungsvoraussetzungen

In den Vorbereitungsdienst für die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt kann eingestellt werden, wer:

  • die Voraussetzungen für die Ernennung zur Beamtin/zum Beamten erfüllt,

  • am Einstellungstag mindestens das 20. Lebensjahr vollendet hat und nicht älter als 39 Jahre alt ist,

  • den Realschulabschluss erfolgreich abgelegt hat oder eine Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen hat oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweisen kann,

  • körperlich, geistig und charakterlich für die Aufgaben des allgemeinen Justizvollzugsdienstes dieser Laufbahngruppe geeignet ist,

  • nicht vorbestraft ist


Besoldung

Während des Vorbereitungsdienstes werden Anwärterbezüge nach der Besoldungsgruppe A7 NBesO und zusätzlich ein Anwärtersonderzuschlag gezahlt. Die exakte Berechnung der Besoldung ist von vielen Faktoren abhängig, die von ihnen bei der Einstellung abgefragt werden.

Bewerbung:

Der Bewerbung sind beizufügen:

  • ein tabellarischer Lebenslauf,

  • ein aktuelles Lichtbild,

  • eine beglaubigte Ablichtung des letzten Schulzeugnisses der

    allgemeinbildenden und sonstigen Schulen,

  • ggf. sonstige Nachweise der Vorbildung, Schulzeugnisse der Berufsbildung und über Beschäftigung nach der Schulentlassung,

  • Führerscheinkopie

Vor der Einstellung haben die Bewerber/innen an einem Eignungsauswahlverfahren teilzunehmen, durch das ihre persönliche, insbesondere geistige und körperliche Eignung für den allgemeinen Vollzugsdienst festgestellt werden soll.



zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln