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Sicherungsverwahrung

Die Justizvollzugsanstalt Rosdorf ist im Land Niedersachsen zuständig für den Vollzug der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung.

Der Vollzug der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung dient dem Ziel, die Gefährlichkeit der Sicherungsverwahrten für die Allgemeinheit so zu mindern, dass die Vollstreckung der Unterbringung möglichst bald zur Bewährung ausgesetzt oder für erledigt erklärt werden kann.

Zu diesem Zweck wird den Sicherungsverwahrten auf Basis einer umfassenden Behandlungsuntersuchung und eines regelmäßig fortzuschreibenden Vollzugsplans eine individuelle und intensive Betreuung angeboten, die geeignet ist, die Mitwirkungsbereitschaft zu wecken und zu fördern.

Die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung ist dabei vom Strafvollzug getrennt so zu gewährleisten, dass sie den Sicherungsverwahrten so wenig wie möglich belastet und den allgemeinen Lebensverhältnissen angepasst ist, soweit Sicherheitsbelange nicht entgegenstehen.

Zur Erreichung des o. g. Zieles sind vollzugsöffnende Maßnahmen zu gewähren und Entlassungsvorbereitungen zu treffen, die in enger Zusammenarbeit mit staatlichen und freien Trägern auch eine nachsorgende Betreuung in Freiheit ermöglichen.

Die Abteilung Sicherungsverwahrung der Justizvollzugsanstalt Rosdorf verfügt über 48 Unterkunftsbereiche verteilt auf sechs Wohngruppen.

Innenhof mit Schachbrett und Tischtennisplatte   Bildrechte: JVA Rosdorf
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