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Untersuchungshaft


Die Justizvollzugsanstalt Rosdorf ist zuständig für die Unterbringung von männlichen erwachsenen Untersuchungsgefangenen gemäß Vollstreckungsplan des Landes Niedersachsen.

Die Untersuchungshaft dient dem Zweck, durch sichere Verwahrung des Beschuldigten, die Durchführung eines geordneten Strafverfahrens zu gewährleisten oder der Gefahr weiterer Straftaten zu begegnen. Bei der Durchführung der Untersuchungshaft darf der Untersuchungsgefangene nur solchen Einschränkungen unterworfen werden, die der Zweck der Untersuchungshaft oder die Ordnung in der Vollzugsanstalt erfordern

Zwei Personen auf dem Flur   Bildrechte: JVA Rosdorf
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