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Besuch mit Kindern

Besuch mit Kindern

Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nur mit ihren Erziehungsberechtigten das Gefängnis betreten.

Das Betreten mit anderen Personen ist erlaubt, wenn eine Genehmigung der Erziehungsberechtigten vorliegt.

Die Genehmigung muss schriftlich abgegeben werden. Eine Kopie des Personalausweises der

Erziehungsberechtigten muss ebenfalls beiliegen.

Auch Kinder und Jugendliche benötigen einen Ausweis mit Foto. Die Ausweismöglichkeiten für Kinder und Jugendliche sind:

- Kinderreisepass

- Elektronischer Reisepass

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